Insolvenzrecht
Vertretung von Gläubigern und Schuldnern (juristischen, als auch natürlichen Personen) im Laufe des ganzen Insolvenzverfahrens. Komplexe Beratung und Organisation von Verkäufen von Vermögenswerten, welche zur Forderungssicherung dienen. Ausarbeitung von Sanierungsplänen. Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern bei der Lösung des Bankrotes durch Konkurs, Sanierung oder Schuldenerlass.
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